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Neues

"Vitrinengesetz" in Alanya

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Am 01.03.2012 trat diese Verordnung nun in Kraft. Das neue "Vitrinengesetz" in Alanya besagt, dass nun alle Geschäfte verglast sein müssen. Die neue Verordnung dient vor allem zum Schutz der Waren vor beispielsweise vor zu hoher Sonneneinstrahlung in den Sommermonaten. Auch im Hinblick auf Thema Energie sparen macht das Gesetz Sinn.

Auch Brotkästen, Getränkekühlschränke und Zeitungsständer sind von dem Gesetzt betroffen, diese dürfen von nun an nicht mehr aussen stehen. 

 

Alanya erhält eine Seilbahn

altNach erfolgreicher Bewerbung, wurde nun die Seilbahn vom Kleopatra-Strand auf den Burgberg genehmigt. Die türkische Denkmal-Behörde hat dem Projekt zugestimmt und sieht das UNESCO-Weltkulturerbe nicht gefährdet. Ein Modell der geplanten Seilbahn wurde in Alanya bereits vorgestellt. Baubeginn soll im März dieses Jahres sein.

 

 

 

Mittelmeerspiele in Mersin

altIn diesem Jahr hat Mersin die Ehre Austragungsort der Mittelmeerspiele zu sein und das Event zu organisieren. Das sportliche Großereignis, an dem die an das Mittelmeer angrenzenden Nationen teilnehmen, geht auf eine Idee des Ägypters Muhammed Taher Pascha zurück und wurde erstmals 1951 ausgetragen. Seit 1993 finden sie jeweils ein Jahr nach den Olympischen Sommerspielen statt. 2009 fanden die Spiele in Italien statt.

Teilnehmende Länder sind: Italien, Malta, Monaco, San Marino, Serbien, Slowenien, Montenegro, Spanien, Türkei, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Zypern, Kroatien, Frankreich, Griechenland,  Algerien, Ägypten, Libyen, Marokko, Tunesien, Libanon, Syrien

Im Übrigen steht im Zusammenhang mit der Austragung der Mittelmeerspiele auch die Planung des Baus eines Flughafens in Mersin. Dies würde Anreisezeiten nach Silifke, Tasucu oder auch Anamur erheblich verkürzen. 

 

Krankenpflichtversicherung für Ausländer

altRückwirkend zum 01.01.2012 tritt ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer in Kraft. Demnach müssen ab sofort Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sollte bei der örtlichen SGK-Stelle vorgezeigt werden. Sollten Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, ist diese auch gültig. Auch diese müssen Sie bei der zuständigen SGK-Stelle vorweisen, damit dies registriert wird. Sollten Sie keine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie sich in der Türkei bei der SGK pflichtversichern.

 

Weitere Informationen

 

Kontakt

  • Adresse: Merkez Mah. Isa Kücülmez Cad. Four Season Apt. No: 20. 07420 Alanya - Kestel
  • Tel : +90 (242) 518 19 16
  • Tel Dtl.: +49 (341) 2199 96 79
  • Handy: +90 530 547 60 81
  • Email: info@newlifeturkey.com
  • Skype: Ivonne.Cila
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