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Krankenpflichtversicherung für Ausländer

altRückwirkend zum 01.01.2012 tritt ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer in Kraft. Demnach müssen ab sofort Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sollte bei der örtlichen SGK-Stelle vorgezeigt werden. Sollten Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, ist diese auch gültig. Auch diese müssen Sie bei der zuständigen SGK-Stelle vorweisen, damit dies registriert wird. Sollten Sie keine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie sich in der Türkei bei der SGK pflichtversichern.

 

Weitere Informationen

 

Kontakt

  • Adresse: Merkez Mah. Isa Kücülmez Cad. Four Season Apt. No: 20. 07420 Alanya - Kestel
  • Tel : +90 (242) 518 19 16
  • Tel Dtl.: +49 (341) 2199 96 79
  • Handy: +90 530 547 60 81
  • Email: info@newlifeturkey.com
  • Skype: Ivonne.Cila
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